Pinselwasser im Abfluss: Was das Gesetz sagt​

Viele Malerinnen wissen nicht, dass das Wegkippen von Acryl-Pinselwasser rechtlich keine Grauzone ist. Flüssige Acrylfarbe gilt in Deutschland als Sonderabfall — geregelt durch die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Das bedeutet: Sie darf nicht über den Abfluss entsorgt werden.

Wer Farbreste oder farbhaltiges Wasser unsachgemäß entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesländer können dafür Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängen — auch für Privatpersonen.

In der Praxis wird das kaum kontrolliert. Aber die rechtliche Lage ist eindeutig, und die Umweltbelastung findet statt — unabhängig davon, ob jemand hinschaut oder nicht.

Quellen: Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

AVV – Abfallverzeichnis-Verordnung https://www.gesetze-im-internet.de/avv/BJNR337910001.html

KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/

WHG – Wasserhaushaltsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/

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