Viele Malerinnen wissen nicht, dass das Wegkippen von Acryl-Pinselwasser rechtlich keine Grauzone ist. Flüssige Acrylfarbe gilt in Deutschland als Sonderabfall — geregelt durch die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), die die europäische Abfallrahmenrichtlinie in deutsches Recht umsetzt. Das bedeutet: Sie darf nicht über den Abfluss entsorgt werden.
Wer Farbreste oder farbhaltiges Wasser unsachgemäß entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Bundesländer können dafür Bußgelder von bis zu 5.000 Euro verhängen — auch für Privatpersonen.
In der Praxis wird das kaum kontrolliert. Aber die rechtliche Lage ist eindeutig, und die Umweltbelastung findet statt — unabhängig davon, ob jemand hinschaut oder nicht.
Quellen: Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
AVV – Abfallverzeichnis-Verordnung https://www.gesetze-im-internet.de/avv/BJNR337910001.html
KrWG – Kreislaufwirtschaftsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
WHG – Wasserhaushaltsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/